Wir glauben, dass die Gesellschaft ein Recht auf grundlegende Daten von Social-Media-Plattformen hat, beginnend mit den meistgesehenen Inhalten. 
Täglich konsumieren EU-Bürger auf den größten Plattformen einen riesigen Strom von Inhalten, der ihre Meinungen und Handlungen prägt.
Die meistgesehenen Inhalte in diesem Strom sind von Natur aus extrem öffentlich. Und wie erwartet machen sie einen großen Teil der Aktivität auf Plattformen aus: Eine Studie einer Zufallsstichprobe von YouTube ergab, dass 94 % der Aufrufe von nur 4 % der Videos stammten. Aber – absurderweise – wissen wir nicht, was diese meistgesehenen Inhalte sind, da Social-Media-Plattformen keine Listen davon teilen.
Im Gegensatz zum Fernsehen gibt es keinen Sendeplan, der uns eine Vorstellung davon gibt, was ausgestrahlt wird.
Das bedeutet, uns fehlt ein kritisches Instrument, um zu verstehen, wie diese Plattformen die Gesellschaft beeinflussen, und um schädliche Inhalte rechtzeitig zu überwachen. Beispielsweise können wir eine feindliche Kampagne zur Beeinflussung einer Wahl oder einen viralen Trend, der Kindern schadet – oder alles andere, was systemische Risiken in der EU verursachen könnte – nicht schnell erkennen.
Der Mangel an grundlegenden Daten über diese Inhalte erschwert es auch, die Empfehlungssysteme der Plattformen zu bewerten, da wir die Inhalte kennen müssen, die sie am stärksten verbreiten, um sie besser zu verstehen.
Um diesem gefährlichen Mangel an Transparenz zu begegnen, richten wir eine Forderung an die größten Social-Media-Plattformen bezüglich ihrer meistgesehenen Inhalte – konkret: die Top 1.000 der meistgesehenen Beiträge, pro Plattform und pro EU-Mitgliedstaat für eine anfängliche Dauer von sechs Monaten.
Wir stellen diese Forderung in Bezug auf das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) der EU, das nach Artikel 40, Absatz 12, vorschreibt, dass Plattformen Zugang zu öffentlichen Daten „unverzüglich“ gewähren müssen.
Um die Belastung der Plattformen zu reduzieren, richten wir diese Forderung direkt, gemeinsam und auf einfache, standardisierte Weise an, anstatt dass jeder von uns die verschiedenen – teils schwer auffindbaren – Mechanismen für Datenanfragen nutzt, die die Plattformen nach Inkrafttreten des DSA der EU eingerichtet haben.
Wir erwarten den Beginn der Bereitstellung dieser grundlegenden Daten der Plattformen in drei Wochen ab heute, dem 3. Oktober (bis zum 27. Oktober).